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Seit der Einführung der Pflegeversicherung gewinnt die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einen
immer größeren Stellenwert. Pflegegutachten haben die Aufgabe, die Pflegebedürftigkeit sowie den
Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, damit entsprechende Leistungen bei den Pflegekassen, Unfallversicherungen
oder auch Berufsgenossenschaften geltend gemacht werden können.
Als Pflegegutachter sollten Sie über ein umfangreiches theoretisches und praktisches Wissen im Bereich der Pflege
verfügen. Darüber hinaus müssen Sie jedoch gleichermaßen ein fundiertes Wissen im Bereich der
gutachterlichen Tätigkeit vorweisen können.
Häufig werden freie Pflegegutachter hinzugezogen, wenn es darum geht fehlerhafte Begutachtungen zu widerlegen
oder Leistungen im Rahmen von Widerspruchsverfahren einzuklagen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie sich auch mit
den entsprechenden gerichtlichen Gegebenheiten auskennen und in der Lage sind Gutachten zu erstellen, die von den Gerichten
anerkannt werden.
In Zusammenarbeit mit der Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter BDSF e.V. wurde diese Ausbildung
zum Pflegegutachter kreiert, um qualifizierten Personen eine Tätigkeit in diesem Bereich zu ermöglichen.
Im Rahmen der Ausbildung erfahren Sie, wie Sie ein Gutachten erstellen, worauf die Gerichte achten aber auch wie Sie
Ihre Haftung eingrenzen und folgeschwere Fehler vermeiden. Abgestimmt auf den Bereich der Pflege lernen Sie die
wichtigsten Gesetze sowie ihre Anwendung kennen. Zugleich ergänzen Sie Ihr Wissen um Pflegediagnosen und
Pflegekonzepte zu erstellen und Betroffenen Hilfestellungen zu bieten.
Aufgrund der immer gravierenderen finanziellen Einschnitte bei den Kranken- und Pflegekassen sowie der immer
größeren Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird die Anzahl an Aufträgen für Pflegegutachten in
den nächsten Jahren um bis zu 100 % steigen. Betroffene sowie Gerichte sind daher auf das Urteil qualifizierter und
erfahrener Pflegegutachter angewiesen.
Mit dieser Ausbildung bei der Europäischen Berufs- und Wirtschaftsakademie eignen Sie sich in einem überschaubaren
Zeitraum das notwendige Wissen an, um Ihr vorhandenes Wissen in der Pflege auch im Rahmen von Pflegegutachten einzusetzen
und sich so ein zweites Standbein aufzubauen.
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